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BLOWER-DOOR-MESSUNG ALS QUALITÄTSKONTROLLE

Leider herrscht vielerorts immer noch die Meinung vor, ein Gebäude dürfe gar nicht luftdicht sein: man benötige doch einen gewissen Luftaustausch zum Atmen. Falsch!

Richtig daran ist nur, dass ein kontrolliertes Lüften aller Räume notwendig ist. Wer jedoch den Luftaustausch zufälligen Leckstellen überlässt, muss Folgendes in Kauf nehmen:

Pfeil   Bauschäden durch Kondensation von Wasserdampf in der Baukonstruktion
Pfeil   Zugluft im Fußbereich und Beeinträchtigung von Lüftungseinrichtungen
Pfeil   Sporen und Fasern von Dämmstoffen können in die Raumluft gelangen
Pfeil   Erhöhung des Heizenergieverbrauchs durch unkontrollierten Luftaustausch
Pfeil   Verschlechterung des Schallschutzes und Überhitzungen im Sommer

Jeder Bauherr und Eigentümer ist gut beraten, eine Blower-Door-Messung durchführen zu lassen, um rechtzeitig auf Leckstellen aufmerksam zu werden und diese abzudichten.

Für viele Bauherren ist eine Blower-Door-Messung übrigens Pflicht. Bei dem Einbau von Lüftungsanlagen und dem Berechnungsansatz im EnEV-Nachweis, sowie bei staatlichen Fördermitteln für KfW-Effizienzhäuser, wird ein Nachweis der Luftdichtheit gefordert.

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