Energie

BLOWER-DOOR-MESSUNG ALS QUALITÄTSKONTROLLE

Ein luftdichtes Gebäude ist nach Energieeinsparverordnung (EnEV) Pflicht. Gemäß § 6 muss die "wärmeübertragende Umfassungsfläche, einschließlich der Fugen, dauerhaft luftundurchlässig, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet" sein.

Für den Nachweis der Luftdichtheit von Gebäuden gibt es ein genormtes Messverfahren, mit dem überprüft werden kann, ob die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Es handelt sich um das Differenzdruckverfahren -auch als Blower-Door-Messung- bekannt, das als Kenngröße die Luftwechselrate [n50] ermittelt und Leckagen erkennbar macht.

Wie eine Blower-Door-Messung durchgeführt wird, erläutern wir in unserem Merkblatt.

Wenn Sie sich über die Erstellung von Luftdichtheitskonzepten (= Forderung der KfW-Bank bei Gebäudesanierungen) oder über Gebäude-Dichtheitsmessungen mit Zertifikat informieren möchten, beraten wir Sie gern.

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