Energie

ENERGIEAUSWEIS FÜR GEBÄUDE

Die Bundesregierung hat sich nach zähem Ringen mit der Wohnungswirtschaft auf Neuerungen bei den Energieausweisen (§ 16 ff EnEV 2014) geeinigt und die gesetzlichen Forderungen neu geregelt.

Bei Bestandsgebäuden wird nach § 17 EnEV abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten, dem Baujahr und dem Zustand eines Gebäudes zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Energieausweisen unterschieden.

Pfeil   Wohngebäude, mit Bauantrag ab dem 01.11.1977, sowie Gebäude mit mehr als 5 Wohnungen haben die Wahl zwischen beiden Ausweisarten.

Pfeil   Wohngebäude, mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 und mit weniger als 5 Wohnungen müssen einen Bedarfsausweis erhalten, es sei denn, sie wurden nachweislich auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert, dann besteht die Wahl zwischen beiden Ausweisarten.

Pfeil   Nichtwohngebäude haben grundsätzlich die Wahl zwischen beiden Ausweisarten.

Der Unterschied zwischen beiden Ausweisarten besteht darin, dass ein verbrauchsorientierter Ausweis keine Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes enthält, sondern aus den individuellen Verbrauchswerten der letzten
36 Monate berechnet wird.

Energie

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[Merkblatt] · [Muster-Ausweis]

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